Zitat:
Er darf dich fragen hams was getrunken, darauf wirst am besten dann "Ja, aber nur ein Bier ... oder sowas sagen", aber selbst wenn du Nein sagst, dann
darf er quasi nicht willlenlos weiterfragen, Extersi, KOkain, Waffen, Gras...
Unsinn. Du sagst "Dazu mache ich keine Angaben" Wenn du zugibst, Alkohol getrunken zu haben, darf er lt. Gesetz jegliche Tests, bis zum Bluttest mit dir machen! Wenn er auch nur denkt "der passt ins Kiffereckchen" kontaktiert er den Staatsanwalt, der auf Kurzwahl 1. ist, sagt ihm bloß: "hier wird zur Absicherung ein Bluttest benötigt. Herr X teilte mit, das er etwas getrunken hat" und die Bahn steht frei unter Umständen die ganze Kacke mit FSST, MPU, etc durchmachen zu müssen. Da du zugegeben hast, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug gesteuert zu haben, gibst du dein Einverständnis, dass du mit weiteren Dingen einverstanden bist! Ein Polizist darf nichteinmal deine Fahrtüchtigkeit überprüfen, das darf NUR die Führerscheinstelle.
Aussage verweigern! NICHTS zugeben. Das ist das Dümmste, was man machen kann, wenn man sich sicher ist, noch THC-Abbauprodukte im Blut zu haben!!! Das kann auch gerne mal bis zu 8 Wochen bei Dauerkonsum dauern! Jedoch musst du den Pusttest machen. Wenn du ihn verweigerste, kommst du direkt mit auf die Wache. Aber unter Einfluss irgendwelcher Drogen, sei es nun Alkohol, Cannabis oder sonstiges ist eh dumm. Mir gehts rein um die Abbauprodukte.
Zitat:
Man könnte auch in dieser Situation fragen: "Welchen VErdachtsmoment hegen sie gegen mich.", was man sowieso einfach mal auspacken sollt, und wie gesagt "Sie stochern doch im Dunkeln..."
Ebenfalls blanker Unsinn. Du verweigerst jegliche Aussage. Verneinst jegliches Angebot irgendwelcher Wischtests und sonstiges. Das einzige, was du machen MUSST, ist aus dem Fahrzeug aussteigen und denen deine Papiere zeigen. jegliche andere Sache wird verweigert. Wenn du deinen Ausweis nicht vorzeigst, berufen sie sich auch §163 b StpO "Durchsuchung und Erkennungsdienstliche Behandlung einer verdächtigen Person", also kommst du mit auf die Wache. Du darfst auch NUR durchsucht werden, wenn du halt keinen Ausweis hast, oder NICHT explizit sagst "Nein, damit bin ich nicht einverstanden. Wenn du garnichts sagst, gilt das als Zustimmung! Für alles andere benötigen sie, wegen besonders schweren Eingriffs ins Persönlichkeitsrecht, einen richterlichen Beschluss. Und da reichen "Rote Augen" nicht als Indiz für aus.
Zitat:
die Zwei Sätze merk dir einfach, gegebenenfalls kannst du dann wenigstens dich bei seim Vorgesetzten beklagen. Fals er dir keine Ruhe lässt.
das jedoch ist der größte Unsinn, den dein 50-jähriger Kiffer dir erzählt hat, weil:
Ja, der Polizist macht sich teilweise selbst Strafbar und das ist auch gut so, weil man sich darauf berufen kann, wenn man die Paragraphen kennt. Wenn ein Beamter eine Straftatbegeht ist nicht das Urteil wichtig, sondern Tatsächlich nur die Dauer des Verfahrens. Es gibt ein System, welches sich "Mitteilung in Strafsachen" nennt. Egal, welcher Beamter, jedoch hauptsächlich Polizeibeamte bekommen eine Eintragung, wenn sie eine Straftat begangen haben. Dazu zählt auch nach §240 StpO Nötigung - wenn du zu Sachen gedrängt wirst, die du nicht machen willst, zu denen du auch nicht verpflichtet bist!
Anzeigen gegen einen Polizisten gibt man niemals bei dem Vorgesetzten oder bei der Dienststelle ab, sondern DIREKT bei der Staatsanwaltschaft. Da kann man Strafanzeige UND Strafantrag stellen und sollte dies auch machen. Da Polizei und die Justiz GETRENNT ist. Heißt, die SA ist die Herrin überhaupt. Sie führt dann auch das Verfahren gegen den Polizisten.
Normalerweise bekommen Beamte alle 2 Jahre mehr Geld und eine Beförderung. Solange diese Anzeige aktiv ist, bekommen sie Nüschte. Deshalb haben Polizisten davor auch tatsächlich Angst.
Abhängig von der Menge der Anzeigen, etc kann es sogar dazu führen, dass ein Polizist NICHT MEHR befördert wird oder den Dienst quittieren muss.
Sag deinem Kollegen da mal, dass er dir zu 90% Unsinn erzählt hat, der dich tatsächlich direkt auf die Wache bringen wird.
Ich könnte da noch ellenlange Sätze schreiben. Darüber, was ein Polizist darf und was er nicht darf, wo man sich beschwert, etc. War selbst unzählige Male in Polizeikontrollen, habe Seminare besucht und arbeite auch ehrenamtlich für diverse "Gebt das Hanf Frei"- Organisationen, die ich hier nicht nennen möchte.
Wenn du dir richtige Sachen merken willst:
Abgesehen von dem Zeigen der Papiere und Verlassen des Fahrzeugs verneinst du alles EXPLIZIT! Aussagen Verweigern. Egal zu was. NIEMALS zugeben, irgendwann mal irgendwelche Drogeb Konsumiert zu haben! Das reicht sonst als Strafbestand aus, der dich direkt auf die Wache bringt. Daran halten ist elementar! Wenn du dich daran hältst und der Polizist dann sagt, dass er dich auf die Wache nimmt, sagst du "Nein, das werden Sie nicht machen, damit bin ich nicht einverstanden" Daraufhin versucht der Polizist dich zu "überzeugen", dass du mitkommst. Er wird lachen, dir drohen, dass er sonst alles noch länger dauert, etc.
Daraufhin sagst du, dass er sich Strafbar macht, gemäß den Straftatsbeständen nach:
§239 StgB - Freiheitsberaubung
§240 StgB- Nötigung, Absatz 4 besonder schwerer Fall (Da Befugnismissbrauch als Amtsinhaber)
§340 StgB - Körperverletzung im Amt
§343 StgB - Aussageerpressung
§344 StgB - Verfolgung Unschuldiger
Danach hast du auch deine Ruhe und sie ziehen wieder ab, da sie Angst bekommen, dass du dich auskennst. Die 5 Dinge reichen als "Normalmensch" dicke aus.
Bei der Polizei ist es wie in jedem Wirtschaftsunternehmen. Zahlen, Daten, Fakten. Also herrscht auch dort Erfolgsdruck. Du als Einzelperson bist denen Scheißegal. Denen ist nur wichtig, dass sie Chef Daten vorlegen können.
Auch niemals Zugeben, dass du irgendwann mal Drogen konsumiert hast. Selbst wenn du vor 4 Jahren mal einen Joint geraucht hast, passt du in das Raster und sie dürfen dich zumindest mit auf die Wache nehmen.
Ich werde bei Gelegenheit mal ein anständiges Merkblatt erstellen, damit das alles geordneter und übersichtlicher ist.