Dreadforum

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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 11:47 
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Wenn es das erste mal war muss er auf jeden Fall nicht zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung. Hab die ganze Sch.... schon zwei mal hinter mir und deswegen vor 8 Jahren nach 28 Jahren Kifferei damit aufgehört. Brauch halt dringend meinen Lappen. Es wird ähnlich gehandhabt wie beim Alkohol. D.h. es gibt eine genau definierte Obergrenze von THC im Blut. Damals waren es 0,2 Nanogramm. Die sind allerdings schon überschritten wenn man einen Salat mit Hanföl gegessen hat. Wahrscheinlich ist er den Führerschein für 1 - 3 Monate los und muss in der Zeit 5 - 10 Urinproben abgeben.

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Gruß, Loeter
Ich hab so einen Hunger, ich weiß vor lauter Durst garnicht was ich rauchen soll, so müde bin ich.


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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 11:54 
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ja, ist sogar der wichtigste teil quasi.
ich hab vor ca. 1o jahren den lappen wech gehabt für offiziell 6 mon., hat aber 2 jahre gedauert wegen der kosten, bis ich ihn wiederhatte.4 tage, bevor ich ihn hätte ganz neu machen müssen, habe ich ihn mir wiedergeholt.
bei der ersten mpu bin ich (erzieherische maßnahme?) durchgefallen, teuer, teuer erste-hilfe-kurs, blut-und urin-sreenings (unter aufsicht), neue fotos, 2. mpu und und und...
ich mußte so um die 25o euro strafe zahlen (wenn ich mich recht erinnere), dann noch 4 points in flensburg.
vorher nie auffällig, auf party 1 tüte geraucht, kumpel (grün hinter den ohren, was bazen anging), hat nur 1 mal dran genuckelt und sich dann geweigert, mein auto zu fahren, ich mußte aber zur arbeit.tja, dumm gelaufen.
nun habe ich den "neuen" führerschein (nicht mehr den alten, rosa lappen mit zittriger prüflinxunterschrift), da steht aber nur das ausstellungsdatum drauf, nicht, dass ich ihn seit `94 habe.und ich darf auch nicht mehr so viel fahren wie früher (vom gewicht her).
mußte für den zusatzwisch, dass ich ihn ja schon seit `94 habe, auch noch mal 12 euro zahlen, und es steht drauf, dass er weg war wegen konsum.

:roll:

alles in allem waren es bestimmt 2ooo euro.und jeden tag 3 std. hin und 3 std. zurück zur arbeit (9,5 std.-tag) war auch blöde.
mittlerweile habe ich zwar meinen führerschein wieder (wenn auch nicht den alten, aber mußte ihn nicht komplett neu machen mit fahrstunden, prüfung usw., 4 tage später wären die 2 jahre voll gewesen und dann hätte er ganz neu gemußt, zusätzlich zur mpu), aber ich fahre kein auto (fahrradstadt münster :D ).bazen tu ich immer noch.aber "gesittet". :D

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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 12:20 
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schneemeise hat geschrieben:
ja, ist sogar der wichtigste teil quasi.


Du musstest tatsächlich zur MPU? Nur wegen konsums? In Nordrhein Westfalen?
Es wird von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt. In den SPD-regierten Ländern ist es meist etwas lockerer. Am schlimmsten sind die Bayern dran.

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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 12:33 
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ja.mußte ich.ja, in nrw.fand ich auch hart.hatte was im blut und ham noch minimenge gefunden.manche alkis fahren ständig angeduselt rum, mit klimperndem leergut im auto rumkullernd und vollen kisten hinten drin... :roll:
:evil:

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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 14:08 
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Seltsam, dass es in Hessen wohl doch etwas lockerer abgeht. Ich hatte beim ersten mal 50Ng im Blut und etwas mehr dabei als ne Minimenge. 100g sind so gerade noch als Eigenbedarf durchgegangen. (Sehr viel Glück mit den Richtern) Geraucht habe ich die letzte am Abend so gegen 22:00 Uhr. Angehalten wurde ich am nächsten Tag um 13:00 Uhr. Und dann kriegt man Führerscheinstress wegen "nicht wirksamer Substanz" oder so. :evil:
Im Endeffekt waren es 3 Monate Führerscheinentzug. Habe ihn nach der Zeit anstandslos wiederbekommen.
Über die Strafe wegen Besitzes will ich jetzt nicht reden. Hat weh getan.

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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 14:33 
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Und erneut eine informative Textwand :lol:

Zitat:
Also, erst musste er einen Reaktionstest machen, weil sein Bein dabei gezittert hat musste er dann eine Urinprobe abgeben.


Hättet ihr verweigern können. Aber nun ist der Drops gelutscht, als gehts nun um Schadensbegrenzung :)

Zitat:
Das war am Freitag, die Werte sind noch nicht da. Es wurde nur festgestellt dass er auf THC positiv ist, aber nicht welche Dosis im Blut etc.

Wichtig ist: Sofort aufhören. Also jegliche beteiligte Person, die einen Führerschein hat. Es wird zu 100% eine Meldung an die Führerscheinstelle geben und diese wird bei positiven Bluttests ein Screening veranlassen, welches negativ ausfallen muss, um den Führerschein erneut ausgestellt zu bekommen. Um "Schlechtes Gewissen", im Bezug auf das ach soo böse Haschgift vorzutäuschen würde ich auch ebenfalls jetzt schon zur Suchtberatung. Auch, wenns halt eigentlich lächerlich ist, jedoch bekommt die FSST da nen harten und findet das voll toll, dass der ach so böse Cannabis-Konsument nun tatsächlich etwas an dem "Junkieverhalten" ändern möchte. Dazu unten noch viel mehr.


Ich zitiere hier jetzt mal ein Wenig, da viele andere schon weit schönere Texte zum BVG Urteil vom 12.07.02 geschrieben haben:

Zitat:
Am 12.07.02 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass gelegentlicher Konsum von Cannabisprodukten außerhalb des Straßenverkehrs kein Grund mehr sein darf, einen Führerscheinbesitzer zu Drogentests vorzuladen und/oder ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Für diese Maßnahmen muss laut Urteil ein Bezug zum Führen eines Pkw vorliegen (z.B. Jointreste im Autoaschenbecher). Wichtig ist außerdem, dass das Urteil sich auf Gelegenheitskonsum und nicht auf Gewohnheitskonsum von Cannabisprodukten bezieht.

Allerdings betonte das Bundesverfassungsgericht dabei ausdrücklich, dass: "...keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn über den bloßen Besitz von Cannabis hinaus konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür ermittelt worden sind, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist..." (Pressestelle des BVG, Pressemitteilung Nr. 62/2002)

Grundlage der Einschränkungen ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 19.06.1998. Im § 11 Eignung wird festgestellt:

"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird"

...und...

"werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnis-Bewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen der Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung hinweisen..."

Hier in einfacher Form als Schaubild: http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/ ... aubild.gif

Quelle bei beidem ist: www.pille-palle.net

Für den Freund von dir ist da das letzte, obere Kästchen zutreffend, leider.


Zu den Nachweibarkeiten im Blut und wie die Obrigkeit dieses sieht:



Einmaliger Konsum

Blutwerte von: THC-COOH-Wert unter 5,0 ng/ml. Bei diesen Werten wird die FE in der Regel nicht entzogen. THC-COOH ist ein reiner Abbaustoff, also kein aktives THC mehr.

Gelegentlicher Konsum:
Blutwerte von: 5,0 ng/ml und nicht mehr als 75 ng/ml THC-COOH

Entzug der FE, wenn einer der anderen Punkte zutrifft:
- fehlendes Trennvermögen zwischen Konsum und Führen eines KFZ
- Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen
- psychische Phänomene wie : Personlichkeitsstörungen, Abhängigkeitssyndrom, Depression, Psychosen, usw
- Kontrollverlust (massiver Missbrauch)
Dieses wird dann bei dem ärztlichen Gutachten (äg ist nicht die MPU) herausgefunden.

Wenn THC-COOH-Werte 75 ng/ml überschreiten gehen sie von einem Dauerkonsum aus, d.h. sofortiger Entzug der FE.

Wenn aktives THC in Höhe von 1,0 ng/ml ist bewiesen, dass:
- zumindest regelmäßiger Konsum stattfindet
- kein Trennungsvermögen zwische Konsum und dem Führen eines KFZ vorliegt

-> heißt, es ist in den meisten Fällen ein Ticket zur MPU, mindestens für ein ärztliches Gutachten (Welches auch zur MPU führt, im Regelfall) + Entzug der FE



Ärztliches Gutachten:
- besteht aus 3 Urinproben, die in unregelmäßigen Abständen eingefordert werden (deshalb sofortiger Stopp des Konsums!!!)
- darf nicht von einem Hausarzt durchgeführt werden.
Die Kosten belaufen sich auf gut 400€


Ergebnisse des ÄG:

Kein Konsum feststellbar:
Die Eignung zum Führen eines KFZ ist festgestelt und die FE gerettet.

Gelegenheitskonsum festgestellt:
Wenn das Gutachten nachweist, dass der Konsum AUSSCHLIEßLICH in der Vergangenheit stattgefunden hat, ist die Eignung festgestellt und die FE gerettet!
Wenn das Gutachten dazu kommt, dass auch weiterhin konsumiert wird, muss die Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Straßenverkehr nachgewiesen werden -> MPU

Regelmäßiger Konsum:
Sofortige MPU, da keine Trennung vorhanden.

keine abschliessende Beurteilung möglich:
Wenn der Arzt der Meinung ist, dass man gelogen hat oder aufgrund der Aussage keine Beurteilung möglich ist (Durch einfach "Nichtssagen", z.B.) wird der Dienststelle empfohlen eine MPU durchzuführen, dieser Empfehung wird auch nachgegangen.

MPU:
Kosten (Nackt, ohne Vorbereitungskurse): ca 500€

Wichtig ist hier, dass man eine absolut 100%ige Drogenfreiheit nachweisen kann. Alternativ kann man mir sonst auch gerne die 500€ überweisen, da sie bei mir zumindest besser angelegt sind. Sprich, spart es euch die MPU, wenn ihr keine 100% reine Drogenweste habt. Nachweisen kann man das, wenn man z.B. am UKP (Urinkontrollprogramm) teilnimmt. (Pro Urinkontrolle 99€ - idr 3 bis 4 Stück. )

Zusammengefasst kann man gut und gerne behaupten, dass die MPU mit allen Kosten locker an der 2000€ Marke knabbert.


Hoffe es hilft.

Wenn ich etwas vergessen haben sollte folgt das noch.


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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 14:36 
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schneemeise hat geschrieben:
aber ich fahre kein auto (fahrradstadt münster :D ).bazen tu ich immer noch.aber "gesittet". :D


Trotzdem können sie dir den Führerschein entziehen, wenn du dicht Fahrrad fährst. Ist ein irrglaube, dass man auf dem Fahrrad alles darf. Nimmst ja aktiv am Straßenverkehr teil.


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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 14:41 
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Achja, hier. äh, zum Thema Wischtests/Urintests sind Unsinn und weswegen man ihnen widersprechen sollte mal ein "lustiger Bericht" der SZ:

http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/p ... -1.1414347


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BeitragVerfasst: Do, 30.08.2012, 18:52 
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Danke für deine Hilfe, das hat mich ein wenig weitergebracht, auch wenn teilweise im negativen, ich werd meinen freund auf jeden Fall dazu bringen, dass er aufhört!


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BeitragVerfasst: So, 02.09.2012, 01:05 
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Wäre das Beste.

Wenn noch Fragen auftauchen, nur zu. Wenn ich kann, beantworte ich sie gern.

Und Kopf hoch. Ist zwar absoluter Streß, der nun kommt, aber auch der ist irgendwann wieder vorbei und man kann darüber lachen. :)

Wichtig noch:

Sollte die Wache euch zur Zeugenvernehmung einladen, geht dort nicht hin. Ihr seid dazu nicht verpflichtet. Die Grünen machen zwar immer einen auf lieb und nett und "Best-Buddy", aber das Einzige, was sie wollen ist Erfolg um dem Chef zu zeigen, wie toll sie doch sind. Nur Termine, welche vom Gericht eingefordert werden müssen wahrgenommen werden.

Und falls dein Freund handelt, anbaut oder sogar beides, wirds ihm recht sein, wenn er ihnen keinen Grund für eine Hausdurchsuchung liefert. In Bayern kanns auch gern mal durch 2g Gras zu ner Hausdurchsuchung führen. Hatte auch mal eine HD in NRW und sowas wünsche ich niemandem. Zwar baue ich nicht an und handel auch nicht, jedoch hatte ich etwas Gras bei mir und es wurde so ausgelegt, dass ich ein "böser Haschgiftdealer sei".

Also nicht selbst belasten.

Najo, wollen wir den Teufel mal nicht an die Wand malen. Wird schon alles :)


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BeitragVerfasst: So, 16.09.2012, 21:20 
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@barry: wenn auch etwas spät, danke für die ganzen infos!
nächstes mal werd ich denen dann die paragraphen um die ohren hauen :)


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BeitragVerfasst: Sa, 17.11.2012, 20:05 
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:D


Zuletzt geändert von longboarddread am So, 18.11.2012, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sa, 17.11.2012, 20:11 
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noch ein tipp wie sie nix finden: kein gras oder anderen mittelchen mit sich rumtragen ;)

also muss ja sagen, dass es mich nicht wundert, dass dreadheads öfters mal unter die luepe genommen werden, aber nur daran kanns nciht liegen.. ich bin in 3 jahren nicht einmal kontrolliert worden und das obwohl ich seit einem jahr in aachen in nem viertel mit recht viel polizeipräsenz wohne


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BeitragVerfasst: Sa, 17.11.2012, 22:03 
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longboarddread hat geschrieben:
rein rechtlich gesehen dürfen die uns auch gar nicht durchsuchen, da kein dringender verdacht auf rauschgifthandel besteht. außerdem, ich gehe mal davon aus :D , haben nur die wenigsten so viel dabei, dass es nicht mehr als mindermenge oder eigenbedarf gilt, deshalb is des nicht soo schlimm. hier ein paar gute verstecke:
-im socken
-unter der schuhsohle
- auf der innenseite der hose eine extra tasche annähen und da rein
-falls ihr einen gürtel mit großer, überdeckender schnall habt da auf die unterseite
wie gesagt, rechtlich gesehen dürfen sie euch gar nicht durchsuchen ;)


was für ein Quatsch!

warum versteckst Du es denn dann, wenn es rein rechtlich gesehen gar keine Begründung gibt, Dich zu durchsuchen?


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BeitragVerfasst: So, 18.11.2012, 02:03 
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nun bin ich zu müde. Morgen werde ich monologisieren, wieso du in meinen Augen ein unreifer Spinner bist und man deine "Ratschläge" nicht befolgen sollte @longdongsilver :roll:


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BeitragVerfasst: So, 18.11.2012, 04:01 
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Beiträge: 1806
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HAHA, wurde grad kontrolliert.
aber nachdem der alktest null war konnte ich die beiden nicht überzeugen, dass ich beim thc genauso die wahrheit sage mit dem verneinen.
dann hab ich gründe wissen wollen, denn der eine herr meinte schon, die augen sein ok... "ja der stil halt so und sie zittern ja auch ganz schön".... ich sag nur 0° und mein auto war noch nicht warm. na ja, war mir wurscht, ich hab ja noch nie gekifft. und allzulange rumdiskutieren wollte ich auch nicht. also schnell datt ding gemacht... doof, es war positiv auf thc. ich also mit auf wache. alter, ich hab die so zugetextet, die waren sich sicher sicher, dass die einen an der angel haben. sind sau schnell gefahren, haben nicht beblinkt. so, nochmal speicheltest.... bitch! negativ! haha, auf dem rückweg zu meinem auto waren sie noch schneller. der eine hat kaum noch ein wort gesagt und der andere meinte auf meine frage, ob sie jetzt enttäuscht seien, dass sie das natürlich nicht seien, da sie sich ja über negative ergebnisse freuen....
knaller^^ die waren auch so schnell wieder weg, nachdem sie mich abgeladen haben^^


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BeitragVerfasst: So, 18.11.2012, 10:11 
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@ derKlumpige: würde es nicht dann etwas auffällig kommen wenn sie sagen leer mal deine taschen aus und man einfach sagt:" mach ich net" weil dann hätten sie einen grund dich durchsuchen zu dürfen, weil dann der verdacht durchaus höher wird.


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BeitragVerfasst: So, 18.11.2012, 10:18 
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Zitat:
@ derKlumpige: würde es nicht dann etwas auffällig kommen wenn sie sagen leer mal deine taschen aus und man einfach sagt:" mach ich net" weil dann hätten sie einen grund dich durchsuchen zu dürfen, weil dann der verdacht durchaus höher wird.


ja wie jetzt? für was entscheidest Du Dich?
Zuerst schreibst Du oben, dass man Dich nicht durchsuchen darf. Und jetzt schreibst Du, dass man plötzlich doch nen Grund hat, Dich zu durchsuchen.

merkste was? :wink:


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BeitragVerfasst: So, 18.11.2012, 14:12 
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longboarddread hat geschrieben:
@ derKlumpige: würde es nicht dann etwas auffällig kommen wenn sie sagen leer mal deine taschen aus und man einfach sagt:" mach ich net" weil dann hätten sie einen grund dich durchsuchen zu dürfen, weil dann der verdacht durchaus höher wird.


Maaan....
Du bist in dem Moment Tatverdächtiger und muss folglich nicht mit denen kooperieren. Aussageverweigerungsreht fällt da auch rein.
Dies darf nicht als Grund für einen Verdacht herangezogen werden.
Das einzige was du machen musst: Papiere Vorzeigen und auf Verlangen aussteigen....mehr nicht.
Fällt unter Unschuldsvermutung (bin mir aber grade nicht sicher, ob das richtig ist)

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Stell dir vor, es ist Fussball und keiner darf hin...!


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BeitragVerfasst: So, 18.11.2012, 17:04 
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Alarith hat geschrieben:
longboarddread hat geschrieben:
@ derKlumpige: würde es nicht dann etwas auffällig kommen wenn sie sagen leer mal deine taschen aus und man einfach sagt:" mach ich net" weil dann hätten sie einen grund dich durchsuchen zu dürfen, weil dann der verdacht durchaus höher wird.


Maaan....
Du bist in dem Moment Tatverdächtiger und muss folglich nicht mit denen kooperieren. Aussageverweigerungsreht fällt da auch rein.
Dies darf nicht als Grund für einen Verdacht herangezogen werden.
Das einzige was du machen musst: Papiere Vorzeigen und auf Verlangen aussteigen....mehr nicht.
Fällt unter Unschuldsvermutung (bin mir aber grade nicht sicher, ob das richtig ist)


Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, dass ich mehrmals von den Freunden in blau angehalten worden bin, zwischendurch auch stark angeheitert und mit mehr als einer geringen Menge Eigenbedarf dabei...
Allerdings haben sie mich nie irgendwie beim kiffen erwischt und sie wollten nur immer das ich mich ausweise...
Hab ich immer brav gemacht, aussteigen muste ich nich, war ja immer zu Fuß und damit wars dann gegessen...
Danach haben sie sich meistens noch die Persos von den Leuten geben lassen, die gerade nen Bier offen hatten...
Gespräche und Diskussionen hats nie gegeben, aber nach 4 Monaten voller Kontrollen wollten sie meinen Perso auch nich mehr sehn...
Ich hab sie dann nur noch freundlich gegrüßt und das wars..

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"Rest in Peace, ich hab noch rested Piece.
Wo sind die Newspapes? - Hihihihihi.
In einem Raum voller Magie,
mein Traumzauberbaum und meine OC Beatz..." =)


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