Und erneut eine informative Textwand
Zitat:
Also, erst musste er einen Reaktionstest machen, weil sein Bein dabei gezittert hat musste er dann eine Urinprobe abgeben.
Hättet ihr verweigern können. Aber nun ist der Drops gelutscht, als gehts nun um Schadensbegrenzung
Zitat:
Das war am Freitag, die Werte sind noch nicht da. Es wurde nur festgestellt dass er auf THC positiv ist, aber nicht welche Dosis im Blut etc.
Wichtig ist: Sofort aufhören. Also jegliche beteiligte Person, die einen Führerschein hat. Es wird zu 100% eine Meldung an die Führerscheinstelle geben und diese wird bei positiven Bluttests ein Screening veranlassen, welches negativ ausfallen muss, um den Führerschein erneut ausgestellt zu bekommen. Um "Schlechtes Gewissen", im Bezug auf das ach soo böse Haschgift vorzutäuschen würde ich auch ebenfalls jetzt schon zur Suchtberatung. Auch, wenns halt eigentlich lächerlich ist, jedoch bekommt die FSST da nen harten und findet das voll toll, dass der ach so böse Cannabis-Konsument nun tatsächlich etwas an dem "Junkieverhalten" ändern möchte. Dazu unten noch viel mehr.
Ich zitiere hier jetzt mal ein Wenig, da viele andere schon weit schönere Texte zum BVG Urteil vom 12.07.02 geschrieben haben:
Zitat:
Am 12.07.02 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass gelegentlicher Konsum von Cannabisprodukten außerhalb des Straßenverkehrs kein Grund mehr sein darf, einen Führerscheinbesitzer zu Drogentests vorzuladen und/oder ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Für diese Maßnahmen muss laut Urteil ein Bezug zum Führen eines Pkw vorliegen (z.B. Jointreste im Autoaschenbecher). Wichtig ist außerdem, dass das Urteil sich auf Gelegenheitskonsum und nicht auf Gewohnheitskonsum von Cannabisprodukten bezieht.
Allerdings betonte das Bundesverfassungsgericht dabei ausdrücklich, dass: "...keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn über den bloßen Besitz von Cannabis hinaus konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür ermittelt worden sind, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist..." (Pressestelle des BVG, Pressemitteilung Nr. 62/2002)
Grundlage der Einschränkungen ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 19.06.1998. Im § 11 Eignung wird festgestellt:
"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird"
...und...
"werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnis-Bewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen der Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung hinweisen..."
Hier in einfacher Form als Schaubild:
http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/ ... aubild.gif
Quelle bei beidem ist:
www.pille-palle.net
Für den Freund von dir ist da das letzte, obere Kästchen zutreffend, leider.
Zu den Nachweibarkeiten im Blut und wie die Obrigkeit dieses sieht:
Einmaliger Konsum
Blutwerte von: THC-COOH-Wert unter 5,0 ng/ml. Bei diesen Werten wird die FE in der Regel nicht entzogen. THC-COOH ist ein reiner Abbaustoff, also kein aktives THC mehr.
Gelegentlicher Konsum:
Blutwerte von: 5,0 ng/ml und nicht mehr als 75 ng/ml THC-COOH
Entzug der FE, wenn einer der anderen Punkte zutrifft:
- fehlendes Trennvermögen zwischen Konsum und Führen eines KFZ
- Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Drogen
- psychische Phänomene wie : Personlichkeitsstörungen, Abhängigkeitssyndrom, Depression, Psychosen, usw
- Kontrollverlust (massiver Missbrauch)
Dieses wird dann bei dem ärztlichen Gutachten (äg ist nicht die MPU) herausgefunden.
Wenn THC-COOH-Werte 75 ng/ml überschreiten gehen sie von einem Dauerkonsum aus, d.h. sofortiger Entzug der FE.
Wenn aktives THC in Höhe von 1,0 ng/ml ist bewiesen, dass:
- zumindest regelmäßiger Konsum stattfindet
- kein Trennungsvermögen zwische Konsum und dem Führen eines KFZ vorliegt
-> heißt, es ist in den meisten Fällen ein Ticket zur MPU, mindestens für ein ärztliches Gutachten (Welches auch zur MPU führt, im Regelfall) + Entzug der FE
Ärztliches Gutachten:
- besteht aus 3 Urinproben, die in unregelmäßigen Abständen eingefordert werden (deshalb sofortiger Stopp des Konsums!!!)
- darf nicht von einem Hausarzt durchgeführt werden.
Die Kosten belaufen sich auf gut 400€
Ergebnisse des ÄG:
Kein Konsum feststellbar:
Die Eignung zum Führen eines KFZ ist festgestelt und die FE gerettet.
Gelegenheitskonsum festgestellt:
Wenn das Gutachten nachweist, dass der Konsum AUSSCHLIEßLICH in der Vergangenheit stattgefunden hat, ist die Eignung festgestellt und die FE gerettet!
Wenn das Gutachten dazu kommt, dass auch weiterhin konsumiert wird, muss die Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Straßenverkehr nachgewiesen werden -> MPU
Regelmäßiger Konsum:
Sofortige MPU, da keine Trennung vorhanden.
keine abschliessende Beurteilung möglich:
Wenn der Arzt der Meinung ist, dass man gelogen hat oder aufgrund der Aussage keine Beurteilung möglich ist (Durch einfach "Nichtssagen", z.B.) wird der Dienststelle empfohlen eine MPU durchzuführen, dieser Empfehung wird auch nachgegangen.
MPU:
Kosten (Nackt, ohne Vorbereitungskurse): ca 500€
Wichtig ist hier, dass man eine absolut 100%ige Drogenfreiheit nachweisen kann. Alternativ kann man mir sonst auch gerne die 500€ überweisen, da sie bei mir zumindest besser angelegt sind. Sprich, spart es euch die MPU, wenn ihr keine 100% reine Drogenweste habt. Nachweisen kann man das, wenn man z.B. am UKP (Urinkontrollprogramm) teilnimmt. (Pro Urinkontrolle 99€ - idr 3 bis 4 Stück. )
Zusammengefasst kann man gut und gerne behaupten, dass die MPU mit allen Kosten locker an der 2000€ Marke knabbert.
Hoffe es hilft.
Wenn ich etwas vergessen haben sollte folgt das noch.