Das stgb sagt dazu in § 240:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
...
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Mir ist nicht bekannt, dass Zollbeamte da einen anderen, bzw so viel größeren Handlungsfreiraum haben, als ein Polizist.
Zu nem Pisstest kann man nicht gezwungen werden. Klar machen sie Druck, bzw versuchen sie, den Menschen dazu zu bringen, dass er nen Pisstest/Wischtest macht. Das liegt aber definitiv weit unter deren Befugnis. Auch wenn es noch so hart wirkt. IMMER die Aussage verweigern und zu keiner Handlung (Durchsuchung) etc zustimmen. Die einzige Ausnahme, wo sie Tests machen dürfen, ist wenn deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmbar ist und der "Kunde" ein Fahrzeug geführt hat!
Kein Polizist wird aufgrund roter Augen einen Bluttest beim Staatsanwalt durchbekommen, bei einem positiven Pisstest ist das jedoch kein Problem mehr. Und nur zum Bluttest kann man "gezwungen" werden. Bei einem Bluttest musst der Amtsträger bei der Staatsanwaltschaft anrufen und diesem die Lage schildern. Um diesen durchzubekommen MÜSSEN Beweisen vorliegen.
Wenn man zum Beispiel einen Joint oder ein Zipbeutel mit Anhaftungen auf dem Armaturenbrett liegen hat. Rote Augen sind kein Indiz dafür, das ausreichen wäre, einen Bluttest durchzubekommen.
Wenn dein Freund da nun irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen sollte, kann ich Ihm die Grüne Hilfe ans Herz legen.
http://www.gruene-hilfe.de/[/url]